Zur ersten Orientierung eine Vorschau auf die SV-Werte 2022, die Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2022 und die zu erwartende Bausparprämie.
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2022. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der KlientenINFO des neuen Jahres 2022.
Werden Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich € 29,20 (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) zu. In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden, um den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt. Die monatlichen Regelbedarfsätze wurden im Juli 2021 angepasst und sind für steuerliche Belangen für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen.
Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie unverändert auch für das Kalenderjahr 2022 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind € 18 Prämie.