Für die Abrechnung der Investitionsprämie haben Sie grundsätzlich 3 Monate Zeit. Diese Frist beginnt nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen. Eine Verlängerung der Abrechnungsfrist ist nicht möglich. Die Abrechnung kann ausschließlich elektronisch über den Fördermanager vorgenommen werden.
Für Abrechnungen, die bis 30.09.2021 eingebracht werden, entfällt die 3-monatige Abrechnungsfrist. Dies bedeutet, dass Sie bis 30.09.2021 abrechnen müssen, sofern alle Investitionen bereits seit mehr als 3 Monaten bezahlt und in Betrieb genommen wurden.
Die Abrechnung ist ab einer beantragten Zuschusshöhe von € 12.000,00 von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Sollten Sie zusätzliche Unterstützung bei der Abrechnung benötigen, setzen Sie sich bitte ehestmöglich mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass wir die Abrechnung lediglich vervollständigen können. Die Übermittlung der Abrechnung kann allerdings nur durch den Förderungswerber selbst erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Beratungsteam zur Verfügung:
Andrea Plötzl
Steuerberaterin
T: 07272 3308 -742
A.Ploetzl@woedlinger.com
Jasmin Steineder
Berufsanwärterin
T: 07272 3308 -717
J.Steineder@woedlinger.com