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Energiekostenzuschuss - Voranmeldung beginnt!

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Fachlich
4/11/2022

Ergänzend zu unserem Newsletter vom 03.11.2022 dürfen wir Ihnen hiermit die neuesten Informationen rund um den Energiekostenzuschuss näher bringen.

Beim Energiekostenzuschuss handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für energieintensive Unternehmen. In der ersten Förderstufe werden 30% der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe, welche zwischen dem 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 angefallen sind, gefördert (bis zu EUR 400.000). Ab Stufe 2 werden nur mehr Strom und Erdgas gefördert. Insgesamt gibt es vier Stufen. Einen Überblick zu den Förderungsstufen finden Sie hier.

Wesentliche Informationen zum Zuschuss:

  • Die verpflichtende Voranmeldung über den AWS Fördermanager startet nächsten Montag, 7. November, und endet am 21. November 2022. Diese Voranmeldung muss vom Unternehmer selbst durchgeführt werden. Danach erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein automatisiertes Mail in welchem Ihnen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Die Voranmeldung ist Voraussetzung um überhaupt einen Antrag stellen zu können, auch für Unternehmen, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihrem Unternehmen ein Zuschuss zusteht oder nicht, so empfehlen wir jedenfalls eine Voranmeldung, da nur dann ein Antrag gestellt werden kann.

    Folgende Daten werden für die Voranmeldung benötigt:     
  1. allgemeinen Unternehmensdaten, wie z.B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen
  2. Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  3. E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind! (Angabe einer zweiten Person möglich)
  4. Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  5. Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,- Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen, oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt). Die Energieintensität ist ERST BEI ANTRAGSTELLUNG von/vom Steuerberaterin/Steuerberater endgültig festzustellen.
  • Nach der Voranmeldung registrieren Sie sich bitte im aws Fördermanager (falls nicht bereits passiert) mit der in der Voranmeldung bekanntgegebenen Mail-Adresse.
  • Achtung! Die Förderungen werden nach dem First come – First served Prinzip ausbezahlt. Das verfügbare Förderungs-Budget (aktuell 1,3 Milliarden EUR) wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Förderungsanträge vergeben. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Außerhalb des Antragszeitraumes kann kein Antrag gestellt werden.
  • Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden
  • Weiterführende Informationen zum Energiekostenzuschuss findet man inzwischen auch auf der aws Homepage. Es gibt einen Leitfaden für den Zuschuss für Unternehmen mit einem Umsatz von maximal EUR 700.000 (Kriterium „energieintensiv“ entfällt bei diesen Unternehmen) und einen Leitfaden für Unternehmen mit einem Umsatz größer als EUR 700.000, bei welchem die Energieintensität unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung festzustellen ist.
  • Die förderbaren Kosten sind unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung zu ermitteln. Der Energieverbrauch im Förderzeitraum kann zB durch intelligente Messgeräte (zB Smart Meter, Lastprofilzähler) oder durch eine Jahresabrechnung des Energieversorgers festgestellt werden.
  • Eine Berechnungshilfe für die Zuschusshöhe soll demnächst veröffentlicht werden.
  • Für Klein- und Kleinstunternehmen, welche die Zuschussuntergrenze von EUR 2.000 nicht erreichen, wurde von der Bundesregierung eine Pauschalförderung in Aussicht gestellt. Das heißt, wenn ein Unternehmen nicht zumindest EUR 6.666,66 an förderbaren Mehrkosten im Förderzeitraum vorweisen kann, dann kann kein Energiekostenzuschuss beantragt werden. In diesem Fall ist auch keine Voranmeldung im aws Fördermanager notwendig.

Es fehlt leider aktuell nach wie vor die notwendige finale Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission, daher sind die oben genannten Informationen noch vorbehaltlich etwaiger Änderungen zu verstehen. Die Genehmigung der Richtlinien wird aber demnächst erwartet.

Weitere nützliche Unterlagen der AWS im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss finden Sie unter den folgenden Links:

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Mag. Andrea Plötzl (a.ploetzl@woedlinger.com; 07272 3308 742) und Herr Fabian Ecker, LLM (f.ecker@woedlinger.com; 07272 3308 703) gerne zur Verfügung.