Details zum EKZ II, die in einer Richtlinie erlassen werden, sind bis dato noch nicht bekannt. Wir möchten Ihnen dennoch einen Überblick über jene Informationen geben, die wir bereits haben:
Förderzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
Förderhöhe: mindestens € 3.000 bis maximal € 150 Millionen (pro Unternehmen)
Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der Tabelle:
Dabei sind folgende Neuerungen besonders hervorzuheben:
Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.