Die verpflichtende Voranmeldung über den AWS-Fördermanager beginnt am Mittwoch, 29.03.2023 und endet am 14.04.2023. Diese Voranmeldung muss vom Unternehmer selbst durchgeführt werden. Danach bekommen Sie Ihren Zeitraum für die Antragstellung vom AWS zugewiesen. Die Antragsphase selbst läuft vom 17.04.2023 bis zum 16.06.2023.
Wenn Sie sich bereits für den Energiekostenzuschuss I beim AWS-Fördermanager registriert haben, können Sie diese Benutzerdaten auch für den neuen Antrag verwenden.
Förderungsfähig sind grundsätzlich energieintensive, gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen. Ausgenommen sind bestimmte Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
Unternehmen gelten als energieintensiv, wenn sich die jährlichen Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes belaufen.
Bei Unternehmen mit Jahresumsätzen bis EUR 700.000 entfällt die Prüfung der Energieintensivität!
Wie bereits beim Energiekostenzuschuss I, kann wieder zwischen 4 Förderstufen unterschieden werden. In der ersten Förderstufe werden Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe und Wärme und Kälte mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt EUR 750,00.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Mag. Andrea Plötzl (a.ploetzl@woedlinger.com; 07272 3308 742) und Herr Fabian Ecker, LLM, (f.ecker@woedlinger.com; 07272 3308 703) gerne zur Verfügung.