Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützen. Die Höhe der Förderung bewegt sich zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 und ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022 des antragstellenden Unternehmens.
Die Antragstellung und Abwicklung wird online über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erfolgen. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen deren Jahresumsatz 2022 zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 liegt. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz 2022 berechnet. Ein Nachweis der Energieintensität wie beim Energiekostenzuschuss I ist nicht erforderlich.
Die Ausnahmen von der Pauschalförderung decken sich nach unserem Wissensstand mit den Ausnahmen des „regulären“ Energiekostenzuschuss (u.a. öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien).
Unternehmen können ab dem 17.04.2023 einen Pre-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren Sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können dann ab Mitte Mai gestellt werden.
Folgende Schritte können Sie jetzt schon setzen, um für die Antragstellung bestens vorbereitet zu sein:
• Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
• Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
• Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob die korrekte Branchenzuordnung des Unternehmens (ÖNACE) hinterlegt ist und auch ob alle anderen Angaben korrekt sind.
Auch für das Jahr 2023 wird es eine Pauschalförderung für Energiekosten geben. Wir halten Sie auch zu diesem Thema selbstverständlich auf dem neusten Stand und informieren Sie, wenn Details dazu veröffentlicht werden.