Haben Sie eine Investitionsprämie beantragt, aber noch keine Abrechnung durchgeführt? Dann beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen.
Folgende Fristen gelten im Zusammenhang mit der Abrechnung der Investitionsprämie:
Die Abrechnung muss online über den aws Fördermanager eingebracht werden. Ab einer beantragten Zuschusshöhe von EUR 12.000 ist für die Abrechnung eine Bestätigung von einem bzw. einer Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in/Bilanzbuchalter*in erforderlich. Sollten Sie diese Bestätigung von uns benötigen, ersuchen wir Sie um ehestmögliche Kontaktaufnahme, jedenfalls spätestens zwei Wochen vor Ende der Abrechnungsfrist.