Wir haben Sie bereits in unserem Newsletter vom 14.12.2023 erstmalig über die neue umsatzsteuerliche Befreiung für Photovoltaikanlagen informiert. Erfahren Sie alle Neuheiten, die Sie wissen müssen.
Mittlerweile hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen umfangreichen Fragenkatalog zu diesem Thema veröffentlicht. Darin werden in aktuell 30 Fragen einige Klarstellungen zur Umsatzsteuerbefreiung festgehalten.
U.a. wird konkretisiert, dass die Voraussetzung der Errichtung der Anlage auf oder in der Nähe eines Gebäudes (die Befreiung zielt vorrangig auf Gebäude ab, die Wohnzwecken dienen), so verstanden wird, dass sich eine Photovoltaikanlage nur dann in der Nähe eines Gebäudes befindet, wenn sie sich auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. bestehende Garage, Gartenschuppen oder Zaun). Werden Grundstücke durch eine öffentliche Straße getrennt, ist diese Nähe mangels räumlichen Nutzungszusammenhangs nicht mehr gegeben.
Was ist nun bei der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Sicht des liefernden Unternehmers konkret zu beachten (siehe auch Frage 27 in den FAQ des BMF)?
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung!