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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen – aktuelle Informationen für Lieferanten

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Fachlich
14/2/2024

Wir haben Sie bereits in unserem Newsletter vom 14.12.2023 erstmalig über die neue umsatzsteuerliche Befreiung für Photovoltaikanlagen informiert. Erfahren Sie alle Neuheiten, die Sie wissen müssen.

Mittlerweile hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen umfangreichen Fragenkatalog zu diesem Thema veröffentlicht. Darin werden in aktuell 30 Fragen einige Klarstellungen zur Umsatzsteuerbefreiung festgehalten.

U.a. wird konkretisiert, dass die Voraussetzung der Errichtung der Anlage auf oder in der Nähe eines Gebäudes (die Befreiung zielt vorrangig auf Gebäude ab, die Wohnzwecken dienen), so verstanden wird, dass sich eine Photovoltaikanlage nur dann in der Nähe eines Gebäudes befindet, wenn sie sich auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. bestehende Garage, Gartenschuppen oder Zaun). Werden Grundstücke durch eine öffentliche Straße getrennt, ist diese Nähe mangels räumlichen Nutzungszusammenhangs nicht mehr gegeben.

Was ist nun bei der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Sicht des liefernden Unternehmers konkret zu beachten (siehe auch Frage 27 in den FAQ des BMF)?

  • Das leistende Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dieser Nachweis ist an keine besondere Form gebunden. Auf der Homepage der Wirtschaftskammer gibt es diesbezüglich eine Mustervorlage für die Bestätigungen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiungen durch den Auftraggeber. Wir empfehlen, diese Bestätigung von Ihren Kunden einzuholen und anschließend aufzubewahren.
  • Auf der Rechnung sollte ausgewiesen sein, dass die Steuerbefreiung gem. § 28 Abs 62 UStG angewendet wird.
  • Lieferungen und Installationen sind in den Umsatzsteuervoranmeldungen in den KZ 000 und 015; innergemeinschaftliche Erwerbe in den KZ 070 und 071 zu erfassen.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung!