21.11.2024
Case Study IMMO.ADD: Persönlichkeit und Flexibilität. Schon immer, noch immer.
Seit 2008 verbindet IMMO.ADD und Wödlinger Steuerberatung eine starke Partnerschaft, geprägt von gegenseitigem Vertrauen, Flexibilität und einem offenen Austausch. Was als kleiner Auftrag begann, hat sich über die Jahre zu einer starken Zusammenarbeit entwickelt, die auf Persönlichkeit basiert. Dank Wödlingers Expertise in komplexen steuerlichen Fragen, insbesondere bei Immobilientransaktionen, hat sich die Partnerschaft als besonders wertvoll erwiesen. Genau das macht den Unterschied.
Mehr erfahren15.4.2024
Termine April bis Juni 2024
Ein Überblick der im 2. Quartal 2024 anstehenden Fristen und Termine rundet diese Ausgabe ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Mehr erfahren15.4.2024
Splitter
In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellensteuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024.
Mehr erfahren15.4.2024
Update Frühjahrslegistik 2024
Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.
Mehr erfahren15.4.2024
Arbeitnehmerveranlagung 2024
Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, im Rahmen der Veranlagung abgezogen werden. Gutschriften ergeben sich idR auch, wenn die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch waren oder wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teiles des Jahres Einkünfte bezogen hat. Anhängig vom Sachverhalt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.
Mehr erfahren14.2.2024
Wichtige Termine Februar und März 2024
Gerade der Monat Februar ist für zahlreiche Jahresmeldungen besonders wichtig. Damit Sie nicht doch eine Frist übersehen, hier eine Übersicht der wichtigsten Termine und Fristen für Februar und März 2024.
Mehr erfahren14.2.2024
Splitter 1/2024
Hier finden Sie noch weitere Änderungen oder Tipps, die in der unternehmerischen Praxis von Interesse sein können.
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