13.9.2021
Die Offenlegung des Jahresabschlusses – ein aktueller Überblick
Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.
Mehr erfahren16.6.2021
Aktuelles aus Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Wir informieren Sie über die steuerfreie Aufwandsentschädigung für COVID-19-Helfer, über die Verschiebung der Kündigungsfristangleichung der Arbeiter an jene der Angestellten, über die mit 1.Juli geltende Phase 5 der Kurzarbeit und über die sogenannte „Safty-Car“-Phase der Ratenvereinbarungen mit der ÖGK bzw mit dem Finanzamt.
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